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Anwendung der „Bundesnotbremse“ in Kitas in RLP

Im Infektionsschutzgesetz des Bundes wurden jetzt verbindliche Regeln für die „Notbremse“, also Einschränkungen auch in den Kitas ab einer Inzidenz von 165 festgeschrieben. Der LEA RLP hat diese Politik der Bundesregierung als „unverantwortlich“ kritisiert. Rheinland-Pfalz kriegt dadurch eine Politik aufgezwungen, die die bisherige erfolgreiche Politik missachtet. Allerdings muss sich RLP leider an das Gesetz halten.

Nach den neuen Regelungen wird in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet, am übernächsten Tag das reguläre Betreuungsangebot ausgesetzt und eine Notbetreuung eingerichtet. Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 165 treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Der Sonntag bleibt bei der Zählung außer Betracht.

Das Landesjugendamt hat jetzt in einem Rundschreiben (hier als Link zum Download) die Kita-Träger über die Ausführung der Bestimmungen in RLP informiert.

Dabei wurde insbesondere ausdrücklich klargestellt, dass die Eltern ihre Angaben über einen berufs- oder ausbildungsbedingten Betreuungsbedarf nur glaubhaft machen (heißt: Gründe nennen) müssen, aber KEINE SCHRIFTLICHEN NACHWEISE beibringen müssen. Wenn Träger trotzdem schriftliche Nachweise verlangen, ist dieses unzulässig und die Eltern sollten sich beim Kita Referat des Landesjugendamtes beschweren: kita-mz@lsjv.rlp.de

Als Kriterium wird ausdrücklich „Berufstätigkeit“ genannt, nicht „Anstellung“. Selbstverständlich sind beispielsweise selbständige Tätigkeiten ganz genauso anzuerkennen. Wenn ein Träger das verweigert, sollten sich die Eltern beim Kita Referat des Landesjugendamtes beschweren: kita-mz@lsjv.rlp.de

Homeoffice ist auch Arbeit! Es bestand bei der Sitzung der Kita-Spitzenverbände in dieser Woche Konsens, dass Menschen in Homeoffice nicht pauschal vom Zugang zum Notdienst ausgeschlossen werden dürfen. Wir erleben gerade, dass eine Alleinerziehende, die im Homeoffice in einer kleinen Wohnung arbeitet, ihr zweijähriges Kind laut Träger nicht in die Kita bringen darf. Das ist offensichtlich eine krass rechtswidrige und dazu noch kindeswohlgefährdende Auslegung der Kriterien. Wir empfehlen Eltern in solchen Fällen, sich beim Kita Referat des Landesjugendamtes beschweren: kita-mz@lsjv.rlp.de

Im Rundschreiben des Landesjugendamtes sind die Vorschulkinder nicht mehr als Gruppe genannt, die jetzt in den Kitas aus kindbezogenen Gründen eingeladen sind. Das widerspricht den derzeitigen Notdienstregelungen in den Kommunen und ist aus Sicht des Landeselternausschusses absolut unverantwortlich. Wir haben uns hier bereits bei Ministerin Dr. Hubig beschwert und darum gebeten, diese Kinder unbedingt auch für den Notdienst zuzulassen.

Der LEA sieht die frühkindliche Bildung auch weiterhin als Menschenrecht der Kinder und andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben das verstanden und auf Grundlage des selben Bundesgesetzes Vorschulkinder in den Notbetrieb aufgenommen. Alle Fachleute wissen, dass der Übergang der Kita in die Schule die Voraussetzung dafür ist, dass eine ganze Schullaufbahn erfolgreich verläuft.

Eigentlich weiß das die Landesregierung und hat das in den letzten Monaten auch in ihrer Kita-Politik immer wieder berücksichtigt. Es ist umso unverständlicher, warum jetzt dieser Rückfall durch das Landesjugendamt in längst überwunden geglaubte untaugliche Regelungen erfolgt.

Der LEA fordert: Bitte Frau Ministerin Dr. Hubig übernehmen Sie und retten Sie die Vorschulkinder!

Insgesamt ist es aber richtig, dass die aktuelle Infektionslage schwierig ist. Deswegen bleibt es auch dabei, dass die Eltern, die das können und bei denen ihre Kinder das akzeptieren, gebeten sind, die Kinder nochmal zuhause zu betreuen. Es ist allerdings ärgerlich, dass die Politik seit 4 Monaten es nicht schafft, die Ungerechtigkeit bei den Kinderkranktagen richtigzustellen.

Privat versicherte Eltern sind von den Erleichterungen bei den Kinderkranktagen nach wie vor ausgeschlossen, obwohl die Kosten von allen Steuerzahlern bezahlt werden. Das MUSS sich dringend ändern, wenn alle Eltern die Notdienstzeit gut überstehen sollen.

Inzwischen hat das Landesjugendamt in einem weiteren Rundschreiben an die Eltern (hier als Link zum Download) bekräftigt, dass keine schriftlichen Nachweise für die Notbetreuung erforderlich sind und dass die Kriterien nicht abschließend zu verstehen sind, sondern nur typische Fälle beschreiben, wo in jedem Fall Notdienst angeboten werden soll.

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