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FAQs zu den Kreiselternausschüssen (KEAs) und
Stadtelternausschüssen (StEAs)

Wann und wie findet die Wahl des KEA-/StEA-Vorstandes statt?

Jedes Jahr soll auf Kreis- bzw. Stadtebene mindestens eine Delegierten-Vollversammlung stattfinden. Dort berichtet der KEA- bzw. StEA-Vorstand über seine Arbeit des vergangenen Jahres. Alle zwei Jahre (beginnend ab 2021) wird in dieser Vollversammlung der KEA-/StEA-Vorstand durch die Delegierten neu
gewählt. Diese Wahl findet bis zum 15.12. eines Wahljahres statt. Ausrichter der Vollversammlung mit Vorstandswahl ist das zuständige Kreis- oder Stadtjugendamt. Es muss unter anderem den Raum stellen, die Einladungen an die KEA-/StEA-Delegierten versenden und die öffentliche Bekanntgabe der Wahl
vornehmen. Auf der jährlichen Vollversammlung werden außerdem durch die KEA-/StEA-Delegierten die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) neu gewählt.

Welche Aufgaben im Vorfeld einer Vollversammlung übernimmt ein
bestehender KEA/StEA?

Der bestehende KEA-/StEA-Vorstand wirkt bei der Planung der Vollversammlung mit. Er führt Planungsgespräche mit dem Jugendamt und legt mit diesem den Termin der Wahl und die Tagesordnung gemeinsam fest. Für die Vollversammlung erstellt der Vorstand einen Bericht über das vergangene Jahr. Außerdem kann der Vorstand neue Kandidierende für die verschiedenen Ämter auf Kreis- oder Stadtebene werben, z.B. durch Plakate, Flyer, Info-Mails, Pressemitteilungen, offene Sprechstunden, öffentliche Vorstandssitzungen, Besuche von Elternausschuss-Wahlen im Kreis/der Stadt. Gegebenenfalls sollte die Übergabe von Unterlagen, Daten und Passwörtern an den neuen KEA-/StEA-Vorstand vorbereitet werden.

Wie läuft die KEA-/StEA-Vorstandswahl ab?

Die Wahl wird vom Jugendamt geleitet. Wahlberechtigt sind nur die beiden anwesenden Delegierten (bzw. deren Stellvertretungen) aus den Einrichtungen des Kreises/der Stadt. Zunächst wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder von der Vollversammlung bestimmt. Zur anschließenden Wahl können alle Eltern kandidieren, die ein Kind im tagesbetreuungsfähigen Alter (unter 14 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Kreis/Stadt haben. Es können auch Nicht- Anwesende gewählt werden, wenn sie schriftlich oder telefonisch ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklären. Die Kandidatur kann auch noch während der Vollversammlung bekanntgegeben werden. Im Idealfall besteht der KEA-/StEA-Vorstand aus Mitgliedern möglichst aller Verbandsgemeinden/Stadtteile. Die Wahl ist geheim. Wenn allerdings genauso viele oder weniger Kandidaturen als Plätze vorliegen, kann eine verbundene Einzelwahl oder eine offene Wahl durchgeführt werden. Gewählt ist dann, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen hat.

Rechtliches: § 10 Abs. 1,3 und 5 KiTaGEMLVO und § 14, Abs. 1, 3 und 5 KiTAGEMLVO oder Burkard/Roth: Das rheinland-pfälzische KiTa-Gesetz (KSV Medien)

Weitere Infos: Elternmitwirkung rlp.de


Wie läuft die konstituierende Sitzung des Kreiselternausschuss (KEA)-/Stadtelternausschuss (StEA)-Vorstandes ab?

In der konstituierenden Sitzung werden das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertretung geheim gewählt. Die konstituierende Sitzung muss spätestens einen Monat nach der Wahl stattfinden. Wenn sich die Mitglieder des neuen Vorstandes bereits untereinander kennen, bietet es sich ggf. an, die konstituierende Sitzung direkt im Anschluss an die Vollversammlung abzuhalten. Die konstituierende Sitzung wird durch das Jugendamt einberufen und bis zur Wahl des vorsitzenden Mitglieds durch eine von ihm beauftragte Person (das kann z. B. ein Mitglied des bisherigen Vorstandes sein) geleitet.

Was sind die ersten Schritte innerhalb des neuen Kreiselternausschuss (KEA)-/Stadtelternausschuss (StEA)-Vorstandes?

In einer ersten Sitzung sollten sich die Mitglieder des Vorstandes kennenlernen und Interessen und Stärken ausloten. Auf Grundlage dessen sollten weitere Ämter, Ziele und Aufgabenbereiche festgelegt werden. Gegebenenfalls sollten auch Interessenskonflikte für die Elternarbeit offengelegt werden, wie weitere politische Ämter oder mögliche berufliche Doppelrollen (z.B. Trägervertretung, Fachkraft, Kita-Leitung, Jugendamt-Mitarbeitende).

Welche Ämter werden zusätzlich empfohlen?

Im Anschluss an die konstituierende Sitzung können unter Leitung des neuen vorsitzenden Mitglieds weitere Ämter gewählt werden, wie das beratende Mitglied für den Jugendhilfeausschuss (JHA) und dessen Stellvertretung. Weitere Ämter sollten bei Bedarf auf die Vorstandsmitglieder verteilt werden, wie z.B. Kasse oder Schriftführung.

Bei wem sollte sich der Kreiselternausschuss (KEA)-/Stadtelternausschuss (StEA)-Vorstand nach der Wahl vorstellen?

Zunächst sollte sich der neue Vorstand zeitnah bei den Eltern, Elternausschüssen und KEA-/StEA-Delegierten vorstellen. Dies kann beispielsweise über eine Mail oder einen Newsletter erfolgen. Über diesen Weg können auch Kita-Leitungen und Trägervertretungen informiert werden. Wenn vorhanden, sollte die Vorstellung auch auf der Homepage und in den sozialen Medien erfolgen. Auch eine Pressemitteilung zur Information der lokalen Medien kann verfasst werden.

Zusätzlich sollte der Landeselternausschuss über die neuen Ansprechpartner:innen informiert werden und der Eintrag auf der Homepage des LEA (KEAs und StEAs – LEA (lea-rlp.de)) sollte ggf. angepasst werden. Bei Bedarf kann ein eigenes Logo beim LEA angefragt werden (geschaeftsstelle@lea-rlp.de). Auch eine Vorstellung bei den Nachbar-KEAs/-StEAs sowie bei anderen bestehenden und potentiellen Netzwerkpartner:innen kann sinnvoll sein.

Mit dem Jugendamt sollten regelmäßige Treffen (Jour fixe) vereinbart werden, um sich über die verschiedenen aktuellen Themen auszutauschen.

Da der KEA/StEA ein politisches Gremium ist, ist eine Vorstellung und ein Austausch mit den demokratischen Parteien des Kreistags/Stadtrats sehr zu empfehlen. Auch mit Landrat/ Landrätin oder Bürgermeister:in sollte ein Gesprächstermin angestrebt werden.

Auf welchen Grundlagen basiert die Kreiselternausschuss (KEA)-/Stadtelternausschuss (StEA)-Arbeit?

Die wichtigste Aufgabe eines KEA/StEA-Vorstandes ist es, Transparenz zu schaffen. In diesem Rahmen ist er Ansprechpartner für die Kita- und Hort-Eltern und gibt Hilfestellung bei allen Anfragen. Dazu sollte er sich mit den Grundlagen des Kita-Systems vertraut machen, z.B. durch die Eltern-Mitwirkungsbroschüre
(Elternmitwirkungsbroschüre – LEA (lea-rlp.de)) und Schulungen des Landeselternausschusses RLP (Veranstaltungen und Schulungen – LEA (learlp.de)), das Kita-Portal des Ministeriums für Bildung (Startseite rlp.de) oder das Handbuch und Praxiskommentar zum KiTa-Gesetz (Burkard/Roth: Das rheinlandpfälzische KiTa-Gesetz (KSV Medien)). Mit diesen Hintergründen kann der KEA-/StEA-Vorstand die richtigen Verantwortlichen und Ansprechpartner:innen für die jeweilige Fragestellung vermitteln (z.B. zuständige Mitarbeitende beim Jugendamt oder Landesjugendamt).

In ihrer Funktion als Multiplikatoren sollten die KEAs/StEAs Informationen des LEA an die Eltern weitergegeben werden. Gleichzeitig sollten wichtige Informationen von den Elternvertretungen der Kitas und Horte eingeholt werden, um die eigene politische Arbeit und die des LEA voranzubringen.

Wichtige Instrumente für die politische Arbeit des KEA/StEA sind das gesetzlich festgeschriebene Anhörungsrecht gegenüber dem Jugendamt (z.B. bei der Bedarfsplanung) sowie das Antragsrecht im Jugendhilfeausschuss.

Welche Ziele/Aufgabenbereiche kann sich ein Kreiselternausschuss (KEA)/Stadtelternausschuss (StEA) vornehmen?

Bestehende Projekte/Arbeitsgruppen/Themen des vorherigen Vorstandes sollten gegebenenfalls fortgeführt werden. Außerdem sollte sich der neue KEA-/StEA-Vorstand den aktuellen und dringenden Themen annehmen, die sich durch Eltern-Anfragen oder durch die Berichterstattung der Presse ergeben. Zur Bearbeitung können dafür Arbeitsgruppen gebildet werden, z.B. zu den Themen Bedarfsplanung, Veranstaltungen, Netzwerke/Kooperationen, Inklusion, Integration, Busbeförderung oder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Wie organisiert ein Kreiselternausschuss (KEA)/Stadtelternausschuss (StEA) seine Vorstandssitzungen?

Das vorsitzende Mitglied lädt z. B. per Mail zu den Vorstandssitzungen ein und erstellt die Tagesordnung basierend auf Vorschlägen der Mitglieder. Ein Rhythmus von 4-6 Wochen ist zu empfehlen. Die Sitzungsleitung übernimmt in der Regel das vorsitzende Mitglied. Für die idealerweise in Präsenz stattfindenden Treffen kann ein Raum beim zuständigen Jugendamt angefragt werden. Bei den Vorstandssitzungen werden alle aktuellen Themen besprochen und Vorgehensweisen beschlossen. Die sonstige Kommunikation kann per E-Mail erfolgen, bei kurzfristig notwendigem Austausch per Messenger-Gruppe (DSGVOkonform, nicht WhatsApp).