Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz

Keine gute Kita ohne gute Elternmitwirkung!

Unsere Mission

Wir fordern eine zuverlässige, bedarfsgerechte Erziehung, Bildung und Betreuung in KiTas für alle Familien in Rheinland-Pfalz. Wir stehen für gelebte Elternmitwirkung auf allen Ebenen, um gemeinsam die Qualität in Kindertagesstätten zu gewährleisten und weiterzuentwickeln.

Aktuelles

Zu den wichtigsten Aufgaben der Elternvertretungen zählt das Herstellen von Transparenz. Wir informieren regelmäßig über wichtige Themen aus dem KiTa-System sowie Termine von Schulungs- und Informationsveranstaltungen.

LEA Delegiertenversammlung am 08.05.2026

03. Feb. 2026

Event

Am 08.05.2026 findet die nächste LEA-Delegiertenversammlung in Präsenz statt.   Über die Uhrzeit und Veranstaltungsort wird noch entschieden und bekannt gegeben werden.   Wir freuen […]

LEA Delegiertenversammlung am 06.02.2026

03. Feb. 2026

Event

Am 06.02.2026 findet die nächste LEA-Delegiertenversammlung im Online-Format statt. Die Versammlung beginnt um 19:30 Uhr.   In dieser möchten wir euch über Aktuelles informieren und […]

digitaler Workshop „How to KEA/StEA“ am 23.01.2026

04. Jan. 2026

Event

Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) lädt am 23.01.2026, 19.30 Uhr zum digitalen Workshop „How to KEA/StEA“ ein. Im digitalen Workshop „How to KEA/StEA“ gibt es […]

Informationsmaterial

Die Elternmitwirkungsbroschüre

Das Standardwerk über Haltung, Aufgaben und Rechte von KiTa-Eltern in Rheinland-Pfalz

Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel

Das Positionspapier des LEA über die dramatische Lage im KiTa-System und vertretbare Lösungsstrategien

Eltern gehören in die Kita!

Schreiben zum uneingeschränkten Betretungsrecht für Eltern während der Hol- und Bringsituation in rheinland-pfälzischen Kitas

Über uns

Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA-RLP) ist die gesetzlich repräsentative Vertretung der Elternschaft aller Kitas in RLP. Gemäß §13 des KiTa-Gesetzes bilden die Kreis- und Stadtelternausschüsse den Landeselternausschuss.

Gründung des 1. LEA in RLP

Kita-Eltern in RLP

Kitas in RLP

Termine

LEA Delegiertenversammlung am 06.02.2026

06. Feb 2026

Event

Am 06.02.2026 findet die nächste LEA-Delegiertenversammlung im Online-Format statt. Die Versammlung beginnt um 19:30 Uhr.   In dieser möchten wir euch über Aktuelles informieren und […]

LEA Delegiertenversammlung am 08.05.2026

08. May 2026

Event

Am 08.05.2026 findet die nächste LEA-Delegiertenversammlung in Präsenz statt.   Über die Uhrzeit und Veranstaltungsort wird noch entschieden und bekannt gegeben werden.   Wir freuen […]

FAQ

  • Allgemein
  • Elternmitwirkung
  • Elternausschüsse
  • KEAs/StEAs
  • KiTa-Gesetz
Allgemein

Was ist die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft?

Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist ein gemeinsamer Auftrag von Eltern, Einrichtungspersonal und Träger. Das Ziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich die Kinder gut entwickeln können. Die Eltern sind dabei Partner auf Augenhöhe. Bei der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft geht es um transparente Information, gegenseitige Anhörung und aktive Mitgestaltung des Kita- bzw. Hort-Alltags.

Elternmitwirkung

Welche Möglichkeiten habe ich als Elternteil, in der Kita/im Hort mitzuwirken?

Zunächst kann man sich als Elternteil aktiv am Alltag des eigenen Kindes beteiligen durch Gespräche mit dem eigenen Kind, den Fachkräften, der Leitung und anderen Eltern. Wichtig sind die Entwicklungsgespräche mit den Erzieher:innen. Außerdem kann man an Elternabenden, Projekten, Eltern-Cafés, Festen, öffentlichen Elternausschuss-Sitzungen und an Elternversammlungen aktiv teilnehmen bzw. diese selbst mitgestalten. Eltern können ihre persönlichen Stärken aus Hobby und Beruf einbringen und so das Bildungsangebot in der Kita/dem Hort erweitern und bereichern.

Als Mitglied des Elternausschusses (EA) kann man sich noch stärker/regelmäßiger in der eigenen Einrichtung einbringen und die Interessen der Elternschaft vertreten sowie ein Mitglied des Kita-Beirates werden. Wenn man sich über die eigene Einrichtung hinaus engagieren möchte, kann man sich als Delegierte:r für die Kreiselternausschuss (KEA)-/Stadtelternausschuss (StEA)-Vollversammlung entsenden lassen.

Elternausschüsse

Was passiert in der konstituierenden Sitzung des Elternausschusses (EA)?

In der konstituierenden Sitzung werden das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertretung geheim gewählt. Die konstituierende Sitzung muss spätestens 4 Wochen nach der Wahl stattfinden. Wenn sich die Mitglieder des neuen EA bereits untereinander kennen, bietet es sich ggf. an, die konstituierende Sitzung direkt im Anschluss an die Elternversammlung abzuhalten. Die Einrichtungsleitung lädt zur konstituierenden Sitzung ein und übernimmt die Sitzungsleitung, bis das vorsitzende Mitglied gewählt ist. Danach können die weiteren Funktionsämter und die KEA-Delegierten gewählt werden.

KEAs/StEAs

Wann und wie findet die Wahl des KEA- / StEA-Vorstandes statt?

Jedes Jahr soll auf Kreis- bzw. Stadtebene mindestens eine Delegierten-Vollversammlung stattfinden. Dort berichtet der KEA- bzw. StEA-Vorstand über seine Arbeit des vergangenen Jahres. Alle zwei Jahre (beginnend ab 2021) wird in dieser Vollversammlung der KEA-/StEA-Vorstand durch die Delegierten neu gewählt. Ein Abweichen vom Wahlturnus bedeutet, dass dann die Amtszeit entsprechend verkürzt ist, um wieder in den regulären Wahlturnus einzuscheren.

Diese Wahl findet bis zum 15.12. eines Wahljahres statt. Ausrichter der Vollversammlung mit Vorstandswahl ist das zuständige Kreis- oder Stadtjugendamt. Es sollte unter anderem den Raum stellen, die Einladungen an die KEA-/StEA-Delegierten versenden und die öffentliche Bekanntgabe der Wahl vornehmen. Auf der jährlichen Vollversammlung werden außerdem durch die KEA-/StEA-Delegierten die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) neu gewählt.

KiTa-Gesetz

Gibt es eine Übergangsfrist für die 7-stündige Betreuung?

Das neue KiTa-Gesetz – inklusive dem Rechtsanspruch auf 7 Stunden Betreuung am Stück – ist am 01.07.2021 vollständig in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist gibt es nur bei  der Ausgestaltung des Mittagessens (KiTaG § 31 (1)). Die erforderlichen Anstrengungen, um spätesten bis zur Evaluation des KiTa-Gesetzes im Jahr 2028 auch hier die Anforderungen zu erfüllen, müssen schon jetzt unternommen werden.