Jetzt müssen die ausstehenden KEA und StEA-Wahlen zeitnah einberufen werden

11. März 2022

Das Landesjugendamt hat heute in einem Rundschreiben an die Jugendämter darauf hingewiesen, dass ab dem 19. März wieder Wahlversammlungen für die Wahlen zum Stadtelternausschuss (StEA) bzw. Kreiselternausschuss (KEA) einberufen werden dürfen. Die Mehrheit der Jugendamtsbezirke hatte (wie es ja auch den Bestimmungen der Elternmitwirkungsverordnung entspricht) die Wahlen bereits 2021 durchgeführt, es gibt aber leider noch einige Jugendämter, die die Wahlen noch nicht durchgeführt haben.

Diese Jugendämter werden nunmehr durch das Landesjugendamt aufgefordert, ihre Wahlen „unverzüglich nachzuholen“. Die Jugendämter sind gesetzlich verpflichtet, zu einer Wahl einzuladen und dabei die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere:

  • Die Wahl MUSS zwingend in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Digitale Veranstaltungen oder Briefwahlen sind unzulässig und ungültig.
  • Alle Eltern, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen Test als Zugangsvoraussetzung erbringen. Das Jugendamt kann bestimmen, dass dieser Test dadurch zu erbringen ist, dass ein vor Ort vom Jugendamt bereitgestelltes Testangebot genutzt wird. Wenn das Jugendamt ein solches Angebot nicht bereitstellt, müssen die Eltern entweder ein Testzertifikat einer Teststelle mitbringen oder einen Selbsttest selbst mitbringen und vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters durchführen.

Wir freuen uns, dass jetzt auch die letzten „weißen Flecken“ in Rheinland-Pfalz geschlossen werden und alle Kita-Eltern eine politische Vertretung auch auf Jugendamtsebene bekommen. Wenn es irgendwo im Rahmen der Wahlorganisation zu Schwierigkeiten kommen sollte, steht der LEA unter lea@lea-rlp.de jederzeit gerne zur Unterstützung zur Verfügung.

Alle neugewählten Landesdelegierten sind herzlich eingeladen an der nächsten Delegiertenversammlung des LEA am Donnerstag, den 28. April 2022 um 19.00 Uhr teilzunehmen, auch wenn sie erst kurz vorher gewählt wurden. Bitte einfach beim LEA melden – wir schicken Euch die Infos dann direkt zu.

Nachfolgende dokumentieren wir den Wortlaut des Rundschreibens des Landesjugendamtes an die Jugendämter:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie heute darüber informieren, dass die Aussetzung der Durchführung von Vorstands- und Delegiertenwahlen in den Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüsse sowie die entsprechende Aussetzung der Durchführung der Wahlen des Vorstandes im Landeselternausschuss mit Ablauf des 18. März 2022, also am 19. März 2022 entfällt. (§ 14 Abs. 5 der 31. CoBeLVO)

Die Wahlen der Kreis- und Stadtelternausschüsse sind dann unverzüglich nachzuholen. Sofern Sie bisher noch nicht gewählt haben, bitten wir Sie, uns die Terminierung der entsprechenden Kreis- bzw. Stadtelternausschusswahl an Kita-MZ@lsjv.rlp.de mitzuteilen.

Darüber hinaus bitten wir Sie, die Vorsitzenden und Stellvertreter sowie die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Wahl des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz in der Ihnen bekannten Cloud-Lösung bis spätestens zum 02. Mai 2022 einzutragen.

Den Cloud-Server erreichen Sie unter folgendem Link: . https://next.lsjv.de/

Die Zugangsdaten wurden an die Jugendamtsleitungen übersandt. Sollten Sie über keine Zugangsdaten verfügen, wenden Sie sich bitte an Kita-support@lsjv.rlp.de.

Die aktuellen Vorgaben zur Durchführung von Elternausschusswahlen finden sie in § 14 Abs. 5 der 32. CoBeLVO. (https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/)

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