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Kita-Ministerium erlaubt kurzfristige Überbelegung aller Kitas in RLP durch Absenkung der Qualitätsstandards: LEA protestiert heftig

In vielen Kommunen in RLP kann noch immer der Bedarf an Kita-Plätzen nicht gedeckt werden. Und jetzt kommen unerwartet viele Flüchtlingskinder noch mit dazu. Was tun?

Das zuständige Ministerium (Abteilungsleiterin Frau Käseberg) hat am 20.2.2015 ein Schreiben an alle Jugendämter in RLP und die Spitzenverbände geschickt, in dem mehrere Maßnahmen angekündigt werden.

Die Fortbildung und Unterstützungsleistungen für die Kitas sollen verstärkt werden. Der Ausbau soll durch eine rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Landes und durch die Einführung eines zweiten Stichtages im Herbst für Neubau- und Ausbauanträge deutlich beschleunigt werden. Das alles hat der LEA sehr begrüßt.

Allerdings finden sich in dem Schreiben auch zwei sehr problematische Maßnahmen:

  1. Jede mindestens zweigruppige Kita kann ab sofort zwei Überbelegungsplätze ohne jedes Mehrpersonal Die Entscheidung darüber treffen Träger, Jugendamt und Landesjugendamt.
  2. Die Kita kann sogar mit bis zu 5 Kindern überbelegt werden. Für das 3.-5. Kind erfolgt dann eine kleine Aufstockung des Personalschlüssels.

Der LEA hat diese Maßnahmen, also den Ausbau durch Absenkung der Qualitätsstandards in einem Protestschreiben an das Ministerium scharf kritisiert. Wir halten diese Maßnahme angesichts der bereits jetzt starken Belastung der ErzieherInnen für pädagogisch nicht verantwortbar.

Gerade Flüchtlingskinder, die häufig mehr oder weniger traumatisiert in einem fremden Land ankommen, benötigen zunächst einmal intensive Betreuung und fachkundige psychologische Unterstützung, um sich zu stabilisieren und die Voraussetzung für eine gelungene Integration zu schaffen. Überbelegte Kitas mit normalem Personalschlüssel sind dann dafür der falsche Ort.

Am 2. März fand ein Treffen zwischen LEA-VertreterInnen und Ministerin Irene Alt statt, bei dem diese Fragen besprochen wurden.

Zunächst hat Ministerin Alt einige Bedenken tatsächlich entkräften können:

  1. Die Ministerin hat noch einmal bekräftigt, dass die neuen Regelungen für alle kurzfristigen Mehrbedarfe gelten, egal ob Flüchtlingskinder oder inländische Wohnbevölkerung. (Hinweis: Auch die Flüchtlingskinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz!)
  2. Die Überbelegungen dürften von den Kommunen NICHT in die Bedarfsplanung eingerechnet werden. In der Bedarfsplanung im Jugendhilfeausschuss, wo geplant wird wie viele Gruppen/Einrichtungen benötigt werden, darf nur mit den Regelzahlen gerechnet werden. Die Maßnahmen dürfen also nur für unerwartete kurzfristige Mehrbedarfe verwendet werden (z.B. überraschend hohe Flüchtlingszahlen).
  3. Mit dem Innenministerium sei abgesprochen, dass die neuen Überbelegungsregeln NICHT von der ADD von Kommunen unter Haushaltsaufsicht eingefordert werden dürfen. Es bleibt auch für finanzschwache Kommunen die freie (pädagogische) Entscheidung ob man Überbelegung (sogenannte „Ausbauplätze“) nutzen will oder nicht.
  4. Die neuen Regelungen sollen mittelfristig wieder abgeschafft werden, sie sind keine Dauerlösung. Die Inanspruchnahme der Sondergenehmigungen werden eng kontrolliert und bei Missbrauch wird es Änderungen an der Regelung geben.
  5. Es gibt KEINE generelle pro forma-Genehmigung für die Überbelegung, sondern das Landesjugendamt wird das in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, um das verantworten zu können.

Unsere grundsätzliche Kritik konnte allerdings nicht entkräftet werden, dass nämlich zukünftig in jeder Kita mit mindestens 2 Gruppen bis zu 2 Überbelegungsplätze OHNE jeden Personalausgleich beantragt werden können (und weitere 3 Plätze mit jeweils 0,2 Personalstellen Aufschlag). Aus Sicht der Ministerin war das ein notwendiger Kompromiss mit den Kommunen und den Finanzern, um schnell zusätzliche Plätze schaffen zu können, wo es nötig ist.

Wir haben sehr deutlich darauf hingewiesen, dass wir diese Maßnahme nicht für verantwortlich halten, da die ErzieherInnen in den Kitas schon heute bis an die Grenze der Belastbarkeit beansprucht sind. Ein „Qualitätspuffer“, den man „abschmelzen“ könnte gibt es in unseren Kitas aus Sicht des LEA nicht.

Wir haben sehr deutlich gesagt, dass wir sowohl als LEA als auch sicherlich die KEAs/STEAs in den jeweiligen JHA dafür kämpfen werden, dass diese Überbelegungen nur in absoluten Ausnahmefällen (kurzfristige Notfälle) eingesetzt werden – wenn überhaupt!

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