19. November 2024
Meldungen
Wir fordern eine zuverlässige, bedarfsgerechte Erziehung, Bildung und Betreuung in KiTas für alle Familien in Rheinland-Pfalz. Wir stehen für gelebte Elternmitwirkung auf allen Ebenen, um gemeinsam die Qualität in Kindertagesstätten zu gewährleisten und weiterzuentwickeln.
Der LEA informiert:
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Das Standardwerk über Haltung, Aufgaben und Rechte von KiTa-Eltern in Rheinland-Pfalz
Das Positionspapier des LEA über die dramatische Lage im KiTa-System und vertretbare Lösungsstrategien
Schreiben zum uneingeschränkten Betretungsrecht für Eltern während der Hol- und Bringsituation in rheinland-pfälzischen Kitas
Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA-RLP) ist die gesetzlich repräsentative Vertretung der Elternschaft aller Kitas in RLP. Gemäß §13 des KiTa-Gesetzes bilden die Kreis- und Stadtelternausschüsse den Landeselternausschuss.
Gründung des 1. LEA in RLP
Kita-Eltern in RLP
Kitas in RLP
Der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) lädt alle Eltern, Fachkräfte, Träger und sonstige Interessierte ein zum Online-Infoabend zum Thema: Verletzendes Verhalten – Merkmale und Handlungsalternativen […]
November-Schulungen 07.11., 19:30 Uhr Mahlzeit – Ernährung und Bildung in der Kita Unter dem Titel „Mahlzeit- Ernährung und Bildung in der Kita“ wird Karin Graeff […]
Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist ein gemeinsamer Auftrag von Eltern, Einrichtungspersonal und Träger. Das Ziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich die Kinder gut entwickeln können. Die Eltern sind dabei Partner auf Augenhöhe. Bei der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft geht es um transparente Information, gegenseitige Anhörung und aktive Mitgestaltung des Kita- bzw. Hort-Alltags.
Zunächst kann man sich als Elternteil aktiv am Alltag des eigenen Kindes beteiligen durch Gespräche mit dem eigenen Kind, den Fachkräften, der Leitung und anderen Eltern. Wichtig sind die Entwicklungsgespräche mit den Erzieher:innen. Außerdem kann man an Elternabenden, Projekten, Eltern-Cafés, Festen, öffentlichen Elternausschuss-Sitzungen und an Elternversammlungen aktiv teilnehmen bzw. diese selbst mitgestalten. Eltern können ihre persönlichen Stärken aus Hobby und Beruf einbringen und so das Bildungsangebot in der Kita/dem Hort erweitern und bereichern.
Als Mitglied des Elternausschusses (EA) kann man sich noch stärker/regelmäßiger in der eigenen Einrichtung einbringen und die Interessen der Elternschaft vertreten sowie ein Mitglied des Kita-Beirates werden. Wenn man sich über die eigene Einrichtung hinaus engagieren möchte, kann man sich als Delegierte:r für die Kreiselternausschuss (KEA)-/Stadtelternausschuss (StEA)-Vollversammlung entsenden lassen.
In der konstituierenden Sitzung werden das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertretung geheim gewählt. Die konstituierende Sitzung muss spätestens 4 Wochen nach der Wahl stattfinden. Wenn sich die Mitglieder des neuen EA bereits untereinander kennen, bietet es sich ggf. an, die konstituierende Sitzung direkt im Anschluss an die Elternversammlung abzuhalten. Die Einrichtungsleitung lädt zur konstituierenden Sitzung ein und übernimmt die Sitzungsleitung, bis das vorsitzende Mitglied gewählt ist. Danach können die weiteren Funktionsämter und die KEA-Delegierten gewählt werden.
Jedes Jahr soll auf Kreis- bzw. Stadtebene mindestens eine Delegierten-Vollversammlung stattfinden. Dort berichtet der KEA- bzw. StEA-Vorstand über seine Arbeit des vergangenen Jahres. Alle zwei Jahre (beginnend ab 2021) wird in dieser Vollversammlung der KEA-/StEA-Vorstand durch die Delegierten neu gewählt. Diese Wahl findet bis zum 15.12. eines Wahljahres statt. Ausrichter der Vollversammlung mit Vorstandswahl ist das zuständige Kreis- oder Stadtjugendamt. Es muss unter anderem den Raum stellen, die Einladungen an die KEA-/StEA-Delegierten versenden und die öffentliche Bekanntgabe der Wahl vornehmen. Auf der jährlichen Vollversammlung werden außerdem durch die KEA-/StEA-Delegierten die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) neu gewählt.
Das neue KiTa-Gesetz – inklusive dem Rechtsanspruch auf 7 Stunden Betreuung am Stück – ist am 01.07.2021 vollständig in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist gibt es nur bei der Ausgestaltung des Mittagessens (KiTaG § 31 (1)). Die erforderlichen Anstrengungen, um spätesten bis zur Evaluation des KiTa-Gesetzes im Jahr 2028 auch hier die Anforderungen zu erfüllen, müssen schon jetzt unternommen werden.
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