Petitionen, Brandbriefe und sonstige Initiativen
Liebe Vorstandsmitglieder der KEAs und StEAs,
liebe Interessierte,
den LEA erreichen zunehmend Petitionen, Brandbriefe und sonstige Initiativen von Elternausschüssen und Familien, die sich mit Betreuungsnotständen und Rahmenbedingungen in den Kitas befassen.
Grundsätzlich begrüßt der LEA jegliche Initiative von Eltern, die sich im Kita-System engagieren wollen und steht auch gerne stets den Kreis- und Stadtelternausschüssen beratend zur Seite.
Aus gegebenem Anlass meldet sich der LEA zu Wort, um eine sich mittlerweile verfestigende Perspektive zu relativieren, die die Schuld bzw. Verantwortung für die Situation im Kita-System lediglich bei der Landesregierung oder dem Bildungsministerium sucht. Eine solche Sichtweise weist leider Lücken in der Systemkenntnis auf und entlässt einen Großteil der Verantwortungsgemeinschaft bzw. des sozialrechtlichen Dreiecks aus seiner Verantwortung.
Aus diesem Grund möchte der LEA auf einige grundlegende Fehlinformationen eingehen und lädt alle Kreis- und Stadtelternausschüsse zu einem Austausch zur „Lage in den Kitas“ via Online-Meeting am 11. Mai 2023 ein.
Eine der grundsätzlichen Forderungen der Initiativen ist die Verbesserung der Personalausstattung bzw. der Fachkraft-Kind-Relation. Dies ist eine berechtigte Forderung, die jedoch ganz klar unter einem zeitlichen Aspekt zur Zielerreichung gesehen werden muss. Das Kita-System ist durch den akuten Fachkräftemangel extrem belastet. Was wäre die Konsequenz einer kurzfristigen Verbesserung der Personalschlüssel, ohne dass zuvor deutlich mehr ausgebildeter Fachkräftenachwuchs in das Kita-System kommt? Notwendige Personalschlüssel, die aktuell vielerorts schon jetzt nicht mehr erfüllt werden können, werden noch öfter unterschritten und der dadurch regelmäßig aktivierte Maßnahmenplan inklusive der damit verbundenen Betreuungseinschränkungen würde zunehmend zementiert werden.
Das Einplanen von Personalpuffern bzw. bereitstellen von Vertretungspools, damit urlaubs- und krankheitsbedingte Unterpersonalisierungen aufgefangen werden können, ist eine Aufgabe des Trägers. Der Träger ist gemäß KiTaG dazu ganzjährig verpflichtet, das notwendige Personal für den Betrieb der Kita vorzuhalten und bei Personalunterschreitungen entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dies soll beispielsweise durch eben genannte Vertretungspools von Seiten des Trägers gewährleistet werden. Durch ein zielführendes Personalmanagement ist auch die Refinanzierung der Vertretungskräfte über das Land gewährleistet. Insofern haben die Träger der Einrichtung Handlungsmöglichkeiten, um die personelle Situation zu verbessern, damit es nicht planmäßig zu Betreuungseinschränkungen kommt. Weiterhin gibt es überall die Möglichkeit durch den Träger betriebserlaubnisrelevantes Zusatzpersonal über das Sozialraumbudget zu beantragen oder auch über das Land refinanzierbare und nicht durch einen Personalschlüssel gedeckelte Hauswirtschaftskräfte begründet zur Entlastung der Fachkräfte einzustellen.
Die aktuelle Situation rund um die Themen Erziehung, Bildung und Betreuung unserer Kinder führen an vielen Stellen zu Frust, Enttäuschung und auch Existenznot. Es darf nicht so weit kommen, dass der Frust und die Not der Eltern zur Last der Fachkräfte werden. Hier sind alle Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft aufgefordert, Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Verantwortlichen für die Situation vor Ort sind weder Kita-Leitung, noch die pädagogischen Fachkräfte. Diese sowie auch Elternausschüsse müssen die Situation vor Ort richtig kanalisieren und an den Ansprechpartner in erster Instanz, den Träger der Einrichtung, herantreten.
Ein Blick auf die seit Juli 2021 mit dem KiTa Gesetz (KitaG) geltende Rechtslage ist auch nicht ohne die Berücksichtigung der Vorgaben durch das SGB VIII (Bundesrecht) möglich. Das SGB VIII gibt einen abstrakten Rahmen für die Gesetzgebung des Landes vor, da das Land nur Recht schaffen darf, wo der Bund es nicht tut. So hat bereits das alte KitaG den Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung am Vor- und Nachmittag vorgegeben. Bedarfsplanerisch sollte auch vor dem 1.7.2021 dem Bedarf der Familien an einer Betreuung über Mittag inklusive Mittagessen Rechnung getragen werden. Insofern liegt ein gewichtiges Problem auch in der unzureichenden Bedarfsplanung der Vergangenheit, welche die Bedarfe der Familien nicht berücksichtigt hat, was in einem Großteil der Jugendamtsbezirke leider immer noch gängige Praxis ist.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fachkräfte liegt in der Verantwortung unterschiedlichster Ebenen. Für die Ausbildungskapazitäten an den Schulen ist bspw. das Land verantwortlich. Jedoch haben auch Kommunen, Träger, Gewerkschaften und Eltern Möglichkeiten Einfluss zu nehmen. Für die Ausbildungskapazitäten in den einzelnen Kitas bspw. ist das Land nicht verantwortlich. Die Bedürfnisse der Fachkräfte sind heterogen, so dass sich kein Verantwortlicher rausnehmen darf. Nur im Zusammenspiel und durch die Ausschöpfung der eigenen Möglichkeiten auf allen Ebenen, lassen sich Fachkräfte im System halten und für das System gewinnen.
Aus genannten Gründen, die nicht abschließend aufgeführt sind, ist es unerlässlich, Träger und Kommunen bei der Kritik vor Ort nicht auszusparen. Das KiTaG und die erlassenen Landesverordnungen geben jedem Kita-Akteur Möglichkeiten und Handlungsspielräume.
Auch das Thema Finanzmittel von Seiten des Landes wird immer wieder angesprochen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass der Bereich Kita, inklusive der dafür notwendigen Ausgaben, ganz klar Aufgabe der Kommunen ist und bleibt. Der aktuell massive Ausbau- und Sanierungsbedarf ist auch eine Folge von jahrzehntelanger Vernachlässigung der Kitas durch die Kommunen. Leider wird teilweise versucht diese Faktenlage durch gezielte Fehlinformation zu vertuschen. Dadurch wird die Verantwortungsgemeinschaft handlungsunfähig gemacht.
Das Land ist sich seiner Verantwortung für das Kita-System bewusst und wird aktiv. Zum Beispiel, hat es eine Fachkräftekampagne gestartet, Lehrpläne für die Ausbildung und Ausbildungsmöglichkeiten überarbeitet, und Finanzierungsmöglichkeiten für Personal und Baumaßnahmen geschaffen. Das Land handelt hier nach dem im SGB VIII festgeschriebenen Subsidiaritätsprinzip. Dieses bedeutet vereinfacht: Was der Einzelne, die Träger und Kommunen, aus eigener Kraft tun können, darf nicht von einer übergeordneten Instanz – auch nicht dem Staat – an sich gezogen werden. Es soll sichergestellt werden, dass Kompetenz und Verantwortung vor Ort anerkannt und genutzt werden. Das schließt allerdings die staatliche Pflicht ein, die Verantwortlichen vor Ort so zu stärken, dass sie entsprechend tätig werden können. Dieser Verpflichtung kommt das Land durch die Refinanzierung von Personalkosten sowie diverse Investitionsprogramme etc. grundsätzlich nach.
Weiterführende Informationen zum Thema Fachkräftemangel sind auch im Positionspapier des LEA hier nachzulesen.
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