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Stellungnahme des LEA RLP zum Entwurf des Vierten Landesgesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes in RLP

Es ist eine kleine Änderung im Kindertagesstättengesetz, jedoch können die Folgen sehr weitreichend sein. Seit mehreren Jahren wird auch seitens des zuständigen Ministeriums eine Überarbeitung des Kita-Gesetzes als notwendig erachtet, da es im Lauf der letzten Jahre umfangreiche und grundlegende Veränderungen im Kita-Bereich gab. Diese notwendige Umsetzung ist leider nicht erkennbar.

Die Tagespflege ist eine individuelle familiennahe Option der Kinderbetreuung als Ergänzung des Bildungs- und Erziehungsangebots in der Kindertagesstätte in speziellen, familiären Situationen. Dies natürlich auch nur, wenn beide Betreuungsformen „Kindertagespflege und Kindertagesstätte“ wohnortnah und zur Verfügung stehen. Die Tagespflege kann keine Alternative zur Bildungseinrichtung Kita sein.

Die Möglichkeit des Zusammenschlusses von mehreren Tagespflegepersonen in angemieteten Räumen sollte verworfen werfen. Dies würde auch dem Grundgedanken der familiennahen Betreuung im geborgenen sozialen Ambiente widersprechen. Ab 10 Kindern lässt sich eine Kitagruppe installieren, mit allen bekannten Vorteilen. Mietet eine selbständige Tagespflegeperson neben dem Wohnraum weitere Räume an, so senken diese Mietkosten das geringe Einkommen der Tagespflegeperson noch weiter.

Das Anmieten von Räumen durch Dritte und gleichzeitig die Anstellung von Tagespflege-personen wird durch den Bund finanziell gefördert. Für angestellte Tagespflegepersonen gilt das Arbeitsrecht mit Krankenzeiten, Urlaub und Pausenzeiten. Die Eltern hätten dann neben der Tagespflegeperson als Ansprechpartner noch deren Arbeitgeber als Vertragspartner. Dieses Konstrukt ist einer Kommunikation abträglich und ist bei der Bewältigung von Problemen nicht hilfreich. Rechnet man den Verwaltungsaufwand bei einer angestellten Tagespflegeperson gegenüber einer Freien auf, so sind den damit verbundenen Kosten spätestens nach 24 Monate nach dem Auslaufen dieser Förderung zu hoch. Der Betreuungssatz für die Tagespflege ist ja in beiden Fällen gleich. Stehen danach wieder Kündigungen an, so wäre wieder an die Fürsorgepflicht des erlassenden Ministeriums zu erinnern.

Betrachtet man die Zahlen seit 2008 so sind in der Tagespflege wesentlich weniger Plätze für U3 geschaffen worden als geplant. In den Kitas dagegen wurden ca. 50% mehr Plätze geschaffen als geplant. Dies zeigt deutlich den Wunsch der Eltern nach einem Platz für Ihre Kinder in der Bildungseinrichtung Kita. Dieses freie Wahlrecht ist den Eltern wichtig.

Das Sprachförderprogramm im Rahmen von „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ von 2005 hat die frühkindliche Bildung und Erziehung der Kinder in Kitas als zentralen Dreh- und Angelpunkt. Dieser politische Wille der damaligen Landesregierung muss auch heute weitergetragen werden. Die Kita ist als frühkindliche Bildungseinrichtung zu sehen, die Tagespflege kann kein Äquivalent hierzu sein.

Der LEA-RLP sieht die Tagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot zum Bildungs- und Erziehungsangebot in den institutionellen Angeboten Krippe, Kita und Hort, das gegenüber den institutionellen Einrichtungen Krippe, Kita und Hort wenig Verbreitung erfährt. Daran ändert diese Gesetzesänderung wenig. Ob das Angebot an Tagespflegeplätzen der Angebotspflicht für die U3-Betreuung seitens der Kommunen genügt, sei dahingestellt. Die Auslegung der geltenden gesetzlichen Regelungen ist nicht eindeutig und lässt sich nur durch die Judikative klären.

Mit freundlichem Gruß
Landeselternausschuss Kindertagesstätten RLP

[jbutton icon=“download“ link=“https://www.lea-rlp.de/material/LEA-Pressemeldungen/Stellungnahme%20des%20LEA-RLP%20zum%20Entwurf%20des%20Vierten%20Landesgesetz%20zur%20%C4nderung%20des%20Kindertagesst%E4ttengesetzes%20in%20RLP_06.06.2013.pdf“ ] Download der PM [/jbutton]

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