SWR – LEA Interview zur Betreuungssituation von Kleinkindern

12. Juli 2013

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 11. Juli die aktuellen Zahlen der Bundesländer zum Stand des Kita-Ausbaus veröffentlicht. Nach den Angaben der Bundesländer sollen im Kita-Jahr 2013/2014 voraussichtlich insgesamt 813.093 Kita-Plätze zur Verfügung stehen.

Kristina Schröder begrüßte diese positive Entwicklung: „Diese insgesamt 813.000 Plätze werden teilweise erst im Laufe des Kita-Jahres 2013/2014 in Betrieb sein. Auf Basis der Zahlen, die uns die Länder zur Verfügung gestellt haben, dürfen wir aber fest davon ausgehen, dass zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs am 1. August 2013 zahlenmäßig nahezu ausreichend Kita-Plätze real in Betrieb sein werden. Der monatelange Endspurt der Länder und Kommunen beim Kita-Ausbau zahlt sich offenbar aus. Ich weiß, dass diese Kraftanstrengung nicht leicht war. Dafür möchte ich den Ländern und Kommunen ausdrücklich danken.“ Quelle: Bundesfamilienministerium veröffentlicht aktuelle Länderzahlen zum Kita-Ausbau

Das SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz berichtet darüber in der Sendung vom Donnerstag, 11.7.13 und interviewte dazu Eckhard Andree, stellvertretender Vorsitzender des Landessausschusses für Kindertagesstätten, zur Betreuungssituation von Kleinkindern

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[jbox title=“Der LEA-RLP meint:“]
Die von Bundesfamilienministerin Schröder angesprochene Betreungsquote ist ein Instrument der behördlichen Bürokratie, sie kann jedoch nicht aktuell erhobene Bedarfszahlen ersetzen. Entsprechend gibt es in manchen Kommunen oder auch nur einzelnen Stadtteilen Betreuungsengpässe.
Neben dem Ausbau an Räumen ist auch die Qualifizierung des Personals für die Kleinkindbetreuung und auch die besetzung der Personalstellen umzusetzen. Das verschärft das seit Jahren bekannte Problem des Personalmangels.
Ziel der Eltern ist eine familienergänzende Betreuung auf eine qualitativ hohem Niveau um der täglich gelebten Spagat zwischen Familie und Beruf meistern zu können.[/jbox]

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[jbox title=“Rechtsanspruch auf Betreuung“]
Ab dem 1.8.13 gilt der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter 2 Jahren. Der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter 3 Jahren gilt in Rheinland-Pfalz seit dem 1.8.2010. Die Ausbauquoten, die in den einzelnen Kommunen erreicht wurden, sind ein guter Anfang. Jedoch zeigen die Rückmeldungen von Eltern an den LEA-RLP, daß es in einzelnen Orten und Stadtteilen noch klemmt.
Wenn Sie Fragen zum Rechtsanspruch haben, können Sie sich gerne per Mail an uns wenden.
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