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Anspruch auf Notbetreuung auch bei Homeoffice

Der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Detlef Placzek hat in einem Rundschreiben an die Kita-Träger (hier als Link zum Download) noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass eine Tätigkeit im Homeoffice als Berufstätigkeit anzuerkennen ist und Zugang zum Notbetrieb in den Kitas bietet.

Diese Rechtsauffassung hatte der LEA RLP immer schon vertreten, viele Kita-Träger im Land haben aber Eltern im Home-Office die Zulassung zur Notbetreuung abgelehnt. Wir begrüßen daher die Klarstellung des Präsidenten sehr, die als Anordnung der Aufsichtsbehörde für alle Kita-Träger im Land verbindlich ist.

Sollte ein Träger nach wie vor Homeoffice-Tätigkeit nicht anerkennen wollen, empfehlen wir unverzüglich eine Beschwerde beim Kita-Referat des Landesjugendamtes: kita-mz@lsjv.rlp.de

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