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Kinderkrankentage beantragen für die Betreuung der Kinder zuhause

Jetzt ist die neue Regel für die Kinderkrankentage in Kraft, für die der LEA RLP zusammen mit der Bundeselternvertretung (BEVKi) gekämpft hatte. Wir danken insbesondere der Landesregierung, dass sie diese Forderung im Bund energisch unterstützt hat.

Denn die Eltern sind nach wie vor gebeten, die Kinder wenn irgend möglich bis zum 14. Februar nicht in die Kita zu schicken.

Das Landesjugendamt informiert in einem neuen Rundschreiben (hier als Link zum Download) über die Regelung, die rückwirkend ab dem 5. Januar gilt und für alle gesetzlich krankenversicherten Eltern gilt. Demnach können Eltern auch jetzt noch rückwirkend Kinderkrankentage für die Zeit beantragen, in der sie die Kinder zuhause betreut haben (um damit z.B. Urlaubstage nicht verbrauchen zu müssen).

Mit der rückwirkenden Änderung des § 45 SGB V (zum 5. Januar 2021) wurden die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage für das Jahr 2021 verdoppelt (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Insgesamt können bei mehreren Kindern bis zu 45 Tage Kinderkrankengeld pro Versicherten (90 Tage bei Alleinerziehenden) in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme ist bei geschlossenen Kindertagespflegestellen sowie auch bei einem eingeschränkten Betrieb möglich. Das gilt ausdrücklich auch für die derzeitige Regelung „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“ in RLP.

Nähere Informationen gibt es HIER auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums:

Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Kindertagespflege verlangen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt (hier als Link zum Download).

Der LEA freut sich sehr, dass jetzt wenigstens für die gesetzlich krankenversicherten Familien eine Regelung geschaffen wurde, die ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub schafft. Damit wird es den Familien deutlich erleichtert, ihre Kinder in der Übergangszeit zuhause zu betreuen.

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