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Neues Rundschreiben des Landesamtes zur Kita-Öffnung

Der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung hat in einem neuen Rundschreiben (hier als Link zum Download) die weiteren Öffnungsschritte offiziell bestätigt. Ab sofort können wieder bis zu 25 Kinder in einem Betreuungssetting betreut werden, um das Betreuungsangebot auszuweiten. Dadurch wird eine weitere deutliche Erleichterung für die Familien und Normalisierung der Situation in den Kitas möglich.

Ab dem 1. August wird dann grundsätzlich der Betreuungsanspruch laut Betreuungsvertrag gelten (Regelbetrieb mit Rechtsanspruch). Von daher ist ab sofort falls absehbar erforderlich Hilfspersonal zu akquirieren, damit dann die Regelbetreuung im gebotenen vollen Umfang ab 1. August möglich wird.

Der LEA begrüßt ausdrücklich, dass in dem Rundschreiben nochmal klargestellt wird, dass die Konzepte der Betreuung zusammen mit den Elternausschüssen als gesetzliche Elternvertretung abgestimmt werden sollen.

Das Rundschreiben des Landesjugendamtes als Aufsichtsbehörde über alle Kitas in RLP ist für alle Kindertagesstätten verbindlich, ganz egal ob freier Träger oder kommunale Kita.

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