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Rechtliche Informationen zum Regelbetrieb ab dem 1. August

Die Kita-Spitzenverbände haben vereinbart, dass nach den Sommerschließzeiten aber jedenfalls ab dem 1. August der reguläre Regelbetrieb in den Kitas in RLP wieder stattfinden soll. Teilweise gibt es an der Basis Irritationen, welche Betreuung dann in den Kitas angeboten wird.

Der LEA hat dazu bereits erklärt, dass ab diesem Zeitpunkt die Betreuung in den Kitas grundsätzlich nach dem im Betreuungsvertrag festgelegten normalen Betreuungsumfang in den normalen Kita-Gruppen angeboten werden muss. Der Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung wird dann NICHT mehr durch das Infektionsschutzgesetz beeinträchtigt.

Die zuständige Fachreferentin im Bildungsministerium, Frau Xenia Roth, hat uns diese Rechtsauffassung schriftlich bestätigt: „Die Rückkehr zum Regelbetrieb heißt ja gerade, dass es keine Einschränkung – außer vielleicht jenen, die für die Hygiene bedeutsam sind, sich aber in den organisatorischen Alltag einbauen lassen müssen – mehr durch das Infektionsschutzgesetz gibt.“

Eltern können also wieder mit den rechtlich gebotenen Betreuungsumfängen planen. Einschränkende Regelungen wie die „Nicht-Durchmischungsregel“ sind dann aufgehoben.

Falls eine Kita aufgrund von Personalknappheit den gebuchten Betreuungsumfang vorübergehend nicht leisten kann, treten – ähnlich wie bei Erkältungswellen im Herbst – die einrichtungsspezifischen Maßnahmenpläne in Kraft, die vom Träger mit dem Elternausschuss abgestimmt bereits in der Vergangenheit beim Landesjugendamt hinterlegt wurden. Ein wichtiger Teil dieser Maßnahmenpläne besteht darin, schnellstmöglich Vertretungskräfte zu aktivieren, um die Betreuungseinschränkung so schnell wie möglich reduzieren zu können. Diese Vertretungskräfte können vorübergehend – genauso wie nach den Leitlinien für den eingeschränkten Regelbetrieb – außerhalb der normalen Qualifikationsregeln der „Fachkräftevereinbarung“ eingestellt werden. Das Land zahlt seinen Anteil für die Vertretungskräfte in jedem Fall voll mit.

In der nächsten Woche wollen die Kita-Spitzen noch weitere organisatorische Hinweise veröffentlichen.

Elternausschüsse sollten spätestens dann mit ihrem Träger Kontakt aufnehmen und darüber reden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine uneingeschränkte Betreuung anbieten zu können.

ACHTUNG: Der Übergang zum Regelbetrieb ist abhängig von der Infektionslage. Sollte sich die Infektionslage (Neuinfektionen, R-Wert) ungünstig gestalten, können Lockerungen zurückgenommen werden. Deshalb ist es weiterhin wichtig, sich jetzt und im Urlaub vernünftig zu verhalten, insbesondere Abstand zu halten und wo möglich Mund-Nasenschutz zu tragen.

Andreas Winheller
LEA RLP
Vorsitzender

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