Wie geht es weiter in unseren Kitas?
Rückkehr in den Regelbetrieb
Der LEA begrüßt die Entscheidung der Landesregierung – entsprechend der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens – die Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kitas anzugehen.
So wird zum 21.06.2021 die Vorgabe zur Reduzierung der Durchmischung in Kitas aufgehoben. Einschränkungen im Betreuungsumfang – die sich daraus ergeben hatten – sind nun nicht mehr zulässig. Die Neueinstellung von „Corona-Vertretungskräften“ ist nun auch nicht mehr möglich. Wir bedanken uns bei allen Trägern, die diese Chance genutzt haben, um den Kitabetrieb zu entlasten. Die generelle Mitfinanzierung von Vertretungskräften durch das Land Rheinland-Pfalz bleibt weiterhin bestehen.
Der Übergang zum Regelbetrieb umfasst viele Aspekte, darunter auch soziale und pädagogische. Er sollte vor Ort gemeinsam von Träger, Kita-Team und Elternvertretungen entwickelt und gestaltet werden. Ggf. sind dafür zusätzliche Teamsitzungen erforderlich.
„In jedem Fall ist die Elternvertretung einzubeziehen, wenn hierfür Betreuungszeiten geschmälert werden, denn dies geht nur im Miteinander von Träger, Leitung und Eltern.“ (RdSchr.-LJA Nr. 52/2021)
Auch auf die Möglichkeit der Unterstützung dieses Prozesses durch die Kreis- bzw. Stadtjugendämter und das Landesjugendamt möchten wir an dieser Stelle hinweisen.
Näheres wird im Rundschreiben Nr. 52/2021 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert. (hier als Link zum Download)
Informationsmaterial zur Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes
Auch das vollständige Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes zum 1. Juli 2021 beschäftigt die Kita-Akteure intensiv.
„Um diesen (Veränderungsprozess) gemeinsam gut zu meistern, ist es wichtig, dass die gesamte Kita-Landschaft bestmöglich über das Gesetz informiert ist.“ (RdSchr.-LJA Nr. 51/2021)
Die Kitas werden daher in der Woche vom 14. bis 18. Juni 2021 ein Informationspaket erhalten, welches Material für Träger, Fachkräfte und Elternausschuss enthält. Dieses Material kann u.a. dabei helfen vor Ort weitere Transparenz zu schaffen. Es unterstützt die Elternvertretungen auch bei ihrer Aufgabe als Multiplikator.
Näheres wird im Rundschreiben Nr. 51/2021 (hier als Link zum Download) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert.
Gerne beraten die Kreis- und Stadtelternausschüsse sowie der Landeselternausschuss, falls bei der Lektüre des Informationsmaterials Fragen aufkommen.
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