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Auch weiterhin gilt: Mit einfachem Schnupfen kann die Kita besucht werden

Das Landesjugendamt hat mit Rundschreiben RS-61/2021 am 25. August eine veränderte Version des „Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita + Schule“ (sogenanntes „Schnupfenpapier“, hier als PDF-Datei zum Download) bekanntgemacht, das ab 30. August gültig ist. In diesem Schreiben ist wie bisher festgeschrieben, dass ein Kind bei Auftreten leichter Symptome wie z.B. leichtem Schnupfen für 24 Stunden zur Beobachtung zuhause bleiben muss.

In der neuen Version ist formuliert, dass das Kind erst wieder die Kita besuchen darf, wenn sich der „Allgemeinzustand nach 24 Stunden deutlich gebessert“ hat. Dem LEA ist zurückgemeldet worden, dass das in der Praxis oft so verstanden wird, dass die Symptome verschwunden sein müssen, dass also Kinder mit Schnupfen die Kita nicht mehr besuchen dürfen.

Wir haben daher das Bildungsministerium kontaktiert und in einem Gespräch von Staatssekretärin Bettina Brück und der zuständigen Abteilungsleiterin Regina Käseberg die Rückmeldung erhalten, dass diese neue Version inhaltlich keine Verschärfung darstellen soll und dass Kinder wie bisher auch weiterhin wieder in die Kita gehen dürfen, wenn sich ein leichter Schnupfen nicht verschlechtert und der Allgemeinzustand insgesamt gut ist.

Die Formulierung sei lediglich als eine Konkretisierung im Sinne einer medizinischen Begrifflichkeit zu verstehen und nicht wie ein Rechtstext auszulegen. Das Neuauftreten medizinischer Symptome könne im medizinischen Sinne nie als guter Allgemeinzustand bewertet werden – wenn sich die Gesundheit dann stabilisiere, indem keine weiteren Symptome hinzukommen oder sich Symptome verstärken, so sei darin bereits eine „Verbesserung des Zustandes“ im Sinne des Merkblattes zu sehen, auch wenn die leichten Symptome noch weiter andauern.

Das bedeutet, dass wie bislang Kita-Kinder nach 24 Stunden wieder mit leichtem Schnupfen in die Kita gebracht werden können.

Mit einem schlechten Allgemeinzustand (Schlappheit, Kopfschmerzen, Fieber, bzw. Fieberfreiheit nur mit Medikation) gehört ein Kind niemals in die Kita – ganz unabhängig von Corona und dem Merkblatt.

Wir haben das Ministerium gebeten, angesichts der missverständlichen Formulierung und der Irritation der Praxis, die entsprechenden Regelungen noch einmal schnellstmöglich durch eindeutige Kommunikation aufzuklären, wollen aber durch diese Veröffentlichung, die mit dem Ministerium abgestimmt ist, vorab schon einmal eine Klärung vorantreiben.

Das Landesjugendamt hat inzwischen in einer Pressemitteilung (hier als PDF-Dokument zum Download) angekündigt, die missverständliche Formulierung zeitnah in einem Rundschreiben richtig zu stellen.