19. November 2024
Meldungen
3. Dezember 2020
Angesichts der hohen Infektionszahlen ist das sogenannte „Schnupfenpapier“ angepasst worden, das regelt, wann Kita-Kinder nicht in die Kita gehen darf. Die geltenden Vorschriften finden Sie (hier als Link) zum Download.
Neu ist, dass bei neu eintretenden Schnupfen das Kind jetzt 1 Beobachtungstag zuhause bleiben muss.
Hat sich die Krankheit in den 24 Stunden nicht verschlimmert und fühlt sich das Kind gut, dürfen die Eltern es am nächsten Tag wieder in die Kita schicken (auch mit Schnupfen). Dazu ist keine Vorstellung beim Kinderarzt und kein Attest erforderlich.
Der Beobachtungstag dient dazu festzustellen, ob der Schnupfen das erste Anzeichen einer schlimmeren Infektion (z.B. Corona) ist oder ob es sich tatsächlich nur um einen einfachen Schnupfen handelt.
Dieses Papier beschreibt die Voraussetzungen, unter denen Kinder von ihrem Rechtsanspruch auf Betreuung in Kitas ausgeschlossen werden dürfen. Es ist daher Trägern nicht erlaubt, schärfere Regeln festzusetzen, die Kinder noch weitergehend ausschließen. Dazu gibt auch Corona keine Rechtsgrundlage.
Im Konfliktfall sollten die Eltern Beschwerde beim Kita Referat des Landesjugendamtes als Aufsichtsbehörde einlegen.
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