Elternausschusswahlen zu Corona-Zeiten

7. September 2020

Die Kita-Spitzenverbände (Trägerverbände, Gewerkschaften, LEA, Kommunale Spitzen) haben am 7.9.2020 mit Ministerin Dr. Hubig über die Situation der Elternausschusswahlen in Corona-Zeiten beraten.

Dabei wurde zunächst das große Engagement gewürdigt, mit dem an vielen Stellen die schwierigen Herausforderungen von Trägern, Leitungen, Fachkräften und Eltern bewältigt werden. Dazu zählen auch kreative Lösungen, wie die turnusmäßigen Elternausschusswahlen im Oktober 2020 zu Corona-Zeiten bewältigt werden können.

Einigkeit bestand dahingehend, dass

  1. Die Wahlen unbedingt durchzuführen sind. Gerade zu Corona-Zeiten und im Übergangsjahr zum neuen Kitagesetz sind legitimierte und arbeitsfähige Elternvertretungen ganz wichtig.
  2. Die Wahlen rechtssicher durchgeführt werden müssen, d.h. notwendige Ergänzungen zur Elternmitwirkungsverordnung sollen von den zuständigen Stellen auf Landesebene getroffen werden. In der Fläche müssen die geltenden Regelungen angewendet werden.
  3. Der Regelbetrieb in den Kitas nicht gefährdet werden soll.
  4. Alle Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen können müssen.

Daraus ergibt sich nach derzeitigem Stand:

Dass grundsätzlich die Wahlen dort wo es möglich ist, nach dem in der Elternmitwirkungsverordnung festgelegten Verfahren (Elternversammlung in Präsenz) durchgeführt werden soll.

Wenn die Durchführung einer Präsenzversammlung aufgrund örtlicher Begebenheiten nicht möglich sein sollte, ist analog zu den Verfahrensweisen im Bereich der Schulelternmitwirkung ggf. eine Aufteilung der Versammlung in mehrere Versammlung möglich, allerdings nicht getrennt nach Gruppen (keine „Gruppenelternabende“) sondern ggf. alphabetisch o.ä. Prinzip: Die gesamte Elternschaft wählt ihre Vertretung gemeinsam, nicht einzelne Gruppen.

Um Angehörigen vulnerabler Gruppen die Möglichkeit der Partizipation ohne Eigengefährdung einzuräumen, sollen Möglichkeiten der Briefwahl als Ergänzung (nicht Ersatz) einer Präsenzversammlung geschaffen werden.

Das Ministerium wird hier in Abstimmung mit den Kita-Spitzenverbänden kurzfristig ein Papier mit den konkreten Hinweisen erarbeiten und voraussichtlich bis zur 38. KW veröffentlichen.

Der LEA begrüßt sehr, dass eine rechtssichere Lösung auf Landesebene geschaffen wird, die eine qualitätvolle Wahl und Partizipationsmöglichkeiten garantiert, soweit es die Corona-Lage zulässt.

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