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Illegale Briefwahl: Rundschreiben des Landesjugendamtes

Das Landesjugendamt hat heute in einem Rundschreiben als Aufsichtsbehörde (hier zum Download) über die Kitas in RLP Hinweise (hier zum Download) zu den kommenden Elternausschusswahlen in den Kitas verschickt. Diese Hinweise hatten die Kita-Spitzenverbände mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt gemeinsam verabredet.

Dabei wird festgehalten, dass die Elternausschusswahlen in den Kitas im Oktober auch und gerade in der Corona-Zeit durchgeführt werden müssen. Grundlage bleibt das klassische Wahlverfahren (also Wahl in Präsenzveranstaltung aller Eltern), ergänzt um mögliche Erleichterungen. In der Corona Bekämpfungsverordnung des Landes sollen diese Erleichterungen auch rechtlich abgesichert werden.

Wichtig ist, dass eine Abweichung von den Wahlbestimmungen der einschlägigen Elternmitwirkungsverordnung darüber hinaus nicht zulässig ist und zur Ungültigkeit der Wahl führt.

Insbesondere ist eine reine Briefwahl in den allgemeinen Kitas illegal! (Eine Ausnahme gilt nur in solchen kirchlichen Kitas, wo eine Satzung des Bistums oder der Landeskirche ausdrücklich eine reine Brief- oder Urnenwahl erlaubt). Auch die Infektionslage gibt weder Träger noch Gesundheitsamt die Kompetenz, im Regelbetrieb der Kitas ein anderes Wahlverfahren anzuordnen!

Falls seitens des Trägers ein nicht erlaubtes Wahlverfahren angekündigt wird, empfehlen wir unverzüglich beim Kita-Referat des Landesjugendamtes in Mainz Beschwerde einzulegen und um Vermittlung zu bitten.

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