Landesjugendamt erweitert Zugang zum Kita-Notdienst

23. April 2020

Das Landesjugendamt hat heute die Voraussetzungen für den erweiterten Notdienst in den Kitas in RLP in einem Rundschreiben präzisiert. Darin werden die Träger ausdrücklich aufgefordert, auch Betreuungs-Notfälle zu akzeptieren und nicht nur „system-relevante Berufe“. Wir stellen daher das Rundschreiben zum Download bereit (Link zum Rundschreiben), damit sich alle Eltern auf diese Kriterien berufen können.

Wenn Träger oder Jugendämter einschränkendere Bestimmungen für den Notdienst anwenden, sollten Eltern sich unverzüglich beim Kita-Referat im Landesjugendamt in Mainz beschweren (landesjugendamt@lsjv.rlp.de) – das ist nämlich die Aufsichtsbehörde.

Wichtig ist jedoch, dass weiterhin alle Familien, die das irgendwie leisten können, den Notdienst nicht nutzen, um eine weitere Eindämmung der Infektion zu ermöglichen, sodass schnellstmöglich die Kitas wenigstens teilweise auch für alle Kinder wieder geöffnet werden können.

Bleiben Sie gesund!
Andreas Winheller
LEA RLP
Vorsitzender

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