Im Moment keine Einschränkung der Betreuungszeiten wegen Corona zulässig

5. November 2020

Der Präsident des Landesamtes für Soziales Jugend und Versorgung Detlef Placzek hat heute in einem Rundschreiben (hier als Link zum Download) an die Eltern klargestellt, dass die Kitas derzeit verpflichtet sind, die Betreuung in vollem Umfang anzubieten. Eine Kürzung der Betreuungszeiten wegen Corona ist nicht zulässig:

„Das bedeutet konkret, dass der Träger einer Kita in Absprache mit allen Beteiligten entscheiden kann, sein Konzept vorübergehend anzupassen und in feste Gruppen zu gehen. Dabei muss er allerdings beachten, dass alle Kinder weiterhin in dem gewohnten Umfang betreut werden können. Denn wie beschrieben müssen die Rechtsansprüche der Kinder und der Betreuungsvertrag mit den Eltern erfüllt werden.“

Damit bekräftigt der Präsident die im Treffen der Kita-Spitzenverbände mit dem Ministerium gemeinsam vereinbarten Prinzipien zum Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen. Irritationen waren entstanden, weil Volker Euskirchen von Verdi Rheinland-Pfalz Anfang der Woche gegenüber der Presse gefordert hatte, die Betreuungszeiten auf 7 Stunden zu kürzen wenn nötig. Es ist gut dass das Landesjugendamt jetzt klargestellt hat, dass diese Information eine Irreführung der Öffentlichkeit darstellt und nicht den vereinbarten Regelungen entspricht.

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