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Infos für die Elternausschüsse zur Kita-Öffnung

Im Rahmen des Konzepts für die weitere Öffnung der Kitas werden nun in allen Kitas Gespräche zwischen Träger, Leitung, Team, Personalvertretung und Elternausschuss geführt werden, um die Betreuungskonzepte vor Ort maßgeschneidert zu erarbeiten. Dazu hat der LEA ein Infoblatt erarbeitet (hier zum Download).

Informationen für Elternausschüsse zu den Verhandlungen über die „Betreuungssettings“ nach den Leitlinien zur erweiterten Regelbetreuung

Am 20. Mai 2020 wurden von Landesregierung und allen Kita-Spitzenverbänden gemeinsame Leitlinien herausgegeben, die für die Gestaltung der Kita-Betreuung verbindlich sind, solange die Kita nicht einfach wieder „normal“ (also wie in der Zeit von Corona) durchgeführt werden kann. Informationen zu den Leitlinien und die Leitlinien selbst als PDF-Datei zum Download stehen hier bereit: https://www.lea-rlp.de/erweiterte-kita-regelbetreuung-in-rlp-2/

Kernstück dieses neuen Konzeptes ist, dass die Betreuungskonzeption maßgeschneidert für jede Kita zusammen mit dem Elternausschuss entwickelt und fortentwickelt werden muss:

„Die Träger der Einrichtungen planen gemeinsam mit der Leitung,
dem Team und in Abstimmung mit der Personal- und der Elternvertretung
Angebote und Betreuungssettings“ (Leitlinien C 5)

Diese Bestimmung geht weit über das gesetzliche Anhörungsrecht des Elternausschusses hinaus. Der EA soll bereits in die Erarbeitung mit einbezogen werden, vor Ort soll zwischen allen Beteiligten eine kollegiale Zusammenarbeit stattfinden, um die Interessenkonflikte möglichst gut ausgleichen und kreativ bedarfsgerechte Lösungen umsetzen zu können. Deshalb sollte jeder Elternausschuss ggf. selbst auf den Träger zugehen und diese Zusammenarbeit einfordern.

Sollte ein Träger diese Verpflichtung missachten, sollte unverzüglich das Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde zur Vermittlung eingeschaltet werden: landesjugendamt@lsjv.rlp.de  (Kita-Referat des Landesjugendamtes). Wenn bei einer solchen Beschwerde der LEA-Vorstand (lea@lea-rlp.de) in CC der Beschwerdemail gesetzt wird, kriegen wir einen guten Überblick, wo es im Land hakt und können die Probleme auch bei den entsprechenden Stellen adressieren.

Bei den Verhandlungen in der Kita geht es darum, die Ziele der Leitlinien möglichst gut für die einzelne Kita umzusetzen. Der Elternausschuss sollte daher unbedingt die Leitlinien im Original gelesen haben.

A. Betreuungssettings

Für die Kita-Arbeit in einem Alltag mit Corona wird die Organisation auf „Betreuungssettings“ ausgelegt. In diesen sozialen Gruppen können 15 Kinder betreut werden (bei Krippengruppen bis zu 10); sie sollen personell stabil zusammengesetzt sein und immer von zwei Betreuungspersonen beaufsichtigt werden, von der die eine Fachkraft mit Gruppenleitungsqualifikation sein muss – die zweite Person kann ausnahmsweise auch eine Hilfsperson außerhalb der normalen Fachkräftevereinbarung sein (auch Eltern).

Die Betreuungssettings sind nicht gleichzusetzen mit den „Gruppen“ im Sinne der Betriebserlaubnis der Kita. Das bedeutet, dass z.B. in einer normal 5-gruppigen Kita mehr als 5 Betreuungssettings gebildet werden können, wenn dafür Räume und Personal zur Verfügung stehen!

B. Betreuungsarten

Im Rahmen des neuen Konzeptes gibt es verschiedene „Betreuungsarten“, die im System vor Ort abgebildet werden müssen:

1. Notdienst
Es wird ein neuer Notdienst für Betreuungshärtefälle gebildet, der eine umfassende Betreuung anbietet. Für den Zugang zu diesem Notdienst werden klare transparente Kriterien aufgestellt, die auch mit dem Jugendamt abzustimmen sind. Dabei wird der Zugang durch ein neues Antragsverfahren geregelt, es besteht kein Bestandsschutz für Kinder, die bislang im Notdienst waren.
Wichtig ist, dass es auch keine Bevorzugung bestimmter Berufe der Eltern („systemrelevant“) geben darf!

2. Vorschulkinder
Die Vorschulkinder sollen schnellstmöglich, spätestens Anfang Juni wieder in die Kita zurückkehren. Sie genießen neben dem Notdienst höchste Priorität. Dort soll im Rahmen des Möglichen ein Programm für die Schulvorbereitung durchgeführt werden.

3. Alle anderen Kinder
Da Kitas nicht nur Betreuungsaufgaben für die Familien wahrnehmen, sondern auch Rechte der Kinder auf Bildung und soziale Teilhabe gewährleisten, muss allen Kindern ein verlässliches Angebot in der Kita unterbreitet werden, das spätestens zum 8. Juni umgesetzt sein muss. Dies Angebot wird je nach Möglichkeiten der Kita zunächst beschränkt sein (Schichtmodelle, einzelne Tage, nur Vormittage oder Nachmittage, stundenweise) – die Ausgestaltung ist vor Ort zu vereinbaren. Wichtig ist, dass jede Kita (unter Berücksichtigung des nach Hygienekonzept möglichen) ihre Betreuungskapazität maximal ausschöpfen muss.

4. Sonderfall: Kinder mit medizinischer Indikation
Kinder, die wegen eines hohen medizinischen Risikos selbst nicht in die Kita gehen können, sollen ein Angebot auf sonstige Weise erhalten – z.B. über Videochat, Telefon, Arbeitsblätter o.ä. Dafür sind zunächst einmal die Fachkräfte zu nutzen, die selbst wegen medizinischen Risikos nicht für die Präsenzarbeit in den Betreuungssettings zur Verfügung stehen.

GRUNDPRINZIP:
Jede Kita strengt sich maximal an, um erstens allen Kindern ein verlässliches Angebot in möglichst hohem Umfang sicherzustellen und zweitens die Notdienstkinder zu versorgen. Da zwischen diesen beiden Zielen ein Spannungsverhältnis besteht, ist ein fairer Ausgleich zu suchen. Wichtig ist dafür, dass die Kriterien für den Zugang zum Notdienst nicht zu großzügig gefasst werden.

„Sommerschließung“
In den Leitlinien ist festgelegt, dass alle Familien, die das benötigen, ein Betreuungsangebot während der Sommerschließung erhalten – zur Not einrichtungsübergreifend organisiert. Verantwortlich ist das Jugendamt!

C. Umgang mit Einschränkungen

Vorhersehbar können auch bei größter Anstrengung die Bedarfe der Familien anfangs nicht ausreichend befriedigt werden. In den Leitlinien ist ausdrücklich festgeschrieben, dass diese (anfänglich) unvermeidbaren Einschränkungen nicht einfach hingenommen werden dürfen, sondern von den Beteiligten gemeinsam kreative Lösungen zur Ausweitung der Ressourcen, also provisorische Räume und Zusatzpersonal umgesetzt werden (Vgl. Leitlinien Ziel 5). Darauf sollte der Elternausschuss dringen und ggf. eigene Vorschläge vorbringen. Hier ist dann auch das örtliche Jugendamt im Boot – für zusätzliche Finanzmittel.

Wichtig: Der Elternausschuss sollte darauf achten, dass die Einschränkungen möglichst klein gehalten werden, indem das Fachpersonal z.B. auf die Betreuungssettings konzentriert wird und für Reinigungsarbeiten und Verwaltungsarbeiten Zusatzpersonal verwendet wird. Es darf nicht sein, dass weniger Betreuung möglich ist, weil hochqualifizierte Fachkräfte Räume putzen oder ellenlage Dokumentationen ausfüllen müssen.

Warum die ganze Arbeit? Warum keine klaren Vorgaben?

Viele Eltern fragen uns, warum es keine „klaren Vorgaben des Landes“ gibt, wieviel Betreuung die Kinder kriegen sollen. Klare Antwort: Weil ein Maßanzug besser passt als ein Anzug von der Stange. Die Voraussetzungen in den einzelnen Kitas sind ganz unterschiedlich. Während in der einen Kita 50% des Personals ausfällt, sind in der anderen Kita 90% an Bord. Während manche Kitas räumlich sehr beengt sind, haben andere große Außengelände und moderne Sanitärbereiche. Würden hier einheitliche Regeln vorgeschrieben, müsste man sich an den Kitas orientieren, die die größten Probleme haben. Wir wollen stattdessen aber, dass das Maximum an Betreuung geboten wird. Deshalb gibt es klare Regeln:

  1. Die Kita bietet so viel Betreuung an, wie sie es mit ihren Möglichkeiten leisten kann – idealerweise voll bedarfsgerecht für die Eltern.
  2. Dort wo das am Anfang noch nicht gelingt (und das gilt wohl für die meisten Kitas) muss sofort daran gearbeitet werden, die Kapazitäten schnellstmöglich aufzustocken.

Und deshalb kann und wird es so sein, dass es sogar innerhalb von Kitas des gleichen Trägers Unterschiede im Betreuungsangebot geben wird. Das passiert, wenn man bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen wirklich versucht, das Optimum im Interesse der Familien herauszuholen.

Zum Geist der Zusammenarbeit

Die Gestaltung möglichst guter Betreuungssettings kann nur in Zusammenarbeit aller Beteiligter und im Geist der Kooperation gelingen. Es ist wichtig, dass Elternausschüsse (und Familien) ggf. vorhandene Frustration über Einschränkungen ihres eigenen Lebens durch den Virus nicht bei Träger oder Team abladen.

Gleichzeitig war es noch nie so wichtig wie im Moment, dass Träger, Teams und Jugendämter die Eltern als kompetente Bildungs- und Erziehungspartner ansehen und behandeln und die gesetzliche Elternvertretung auf Augenhöhe in die Diskussionen mit einbeziehen. Kurz gesagt: Ob die Gestaltung der Betreuungssettings gut gelingt, hängt von uns allen ab. In unserer Elternmitwirkungsbroschüre (hier zum Download) beschreiben wir, was dafür in Kommunikation, Beschwerdemanagement und Kooperationsverständnis hilfreich ist.

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