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Kita-Hygieneempfehlungen überarbeitet – Größeres Betreuungsangebot vorbereitet

Die überarbeiteten Hygieneempfehlungen für die Kitas in RLP (hier als Link zum Download) enthaltene einige wichtige Änderungen, das Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde hebt hier besonders folgende Aspekte heraus:

Raumhygiene; Essen

Alle erwachsene Personen, die nicht in einem Betreuungssetting zusammenarbeiten, sollen einen Abstand von mindestens 1,50 Metern einhalten.

[…] Jedem Betreuungssetting werden klar definierte Räumlichkeiten zugeordnet. Funktionsräume sollen weiterhin zeitversetzt genutzt werden und sind vor jeder Nutzung gut zu durchlüften und nötigenfalls zu reinigen. […]

Zum Essen wurden unter Punkt 2 konkrete Hinweise mit aufgenommen. Hier ist eine ggf. ganztägige Essenversorgung der Kinder sicherzustellen. Bei der Zubereitung oder dem Aufwärmen von Speisen sind die notwendigen Hygienemaßnahmen zu beachten.

Die Reinigung des Geschirrs ist nach Möglichkeit mittels Spülmaschinen mit mindestens 60 Grad durchzuführen. Spülutensilien sind regelmäßig auszutauschen.

Auch hier sollen die im Alltag gebildeten Settings nicht zusammenkommen, was durch zeitliche Staffelung oder dezentralisierte Bereitstellung erreicht werden kann.

Die für die Nutzung von Funktionsräumen geltenden Hinweise, sind hier entsprechend anzuwenden.  

Risikogruppen

Kinder: Hier wurden die aktuellen Hinweise der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ – Stand 04.05.2020) mit aufgenommen.

Danach sind […] die für Erwachsene bekannten Risikofaktoren nicht einfach auf Kinder übertragbar. Man kann davon ausgehen, dass Kinder/Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die

gut kompensiert bzw. gut behandelt sind und die daher in ihrer Lebensqualität wenig beeinträchtigt oder unbeeinträchtigt sind, kein höheres Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankungen zu fürchten haben, als sie dem allgemeinen Lebensrisiko entsprechen. Die DGKJ zählt hierfür insbesondere Erkrankungen auf, die grundsätzlich nicht die Lunge, nicht das Herz-Kreislaufsystem, nicht die Nierenfunktion oder nicht das Immunsystem in relevantem Ausmaß kompromittieren. […]

Wichtig und grundsätzlich zu beachten ist aber, dass die Vertretbarkeit des Einrichtungsbesuch durch die Eltern mit dem behandelnden Arzt entschieden werden sollte.

[…] Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet keinen Grund dafür, dass das Kind nicht in einer Einrichtung betreut werden kann. […]

Personal: Weiterhin muss auf die besondere Gefährdung von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rücksicht genommen werden.

Jedoch ist zu beachten, […] dass allgemeine Empfehlungen nicht für jeden Einzelfall zutreffen und eine individuelle ärztliche Entscheidung nicht durch grundsätzliche Erwägungen ersetzt werden kann. Auf Grund der Vielfältigkeit individueller Krankheitsbilder mit unterschiedlichen Ausprägungen kann eine Beurteilung durch die behandelnden Ärzte nicht ersetzt werden. […]

[…] Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist in solchen Fällen das übliche Vorgehen. Gemeinsam mit dem zuständigen

Betriebsarzt können die Einsatzmöglichkeiten besprochen werden. […] Auch die daraus resultierenden Maßnahmen sind durch die Arbeitgeber vor Ort vorzunehmen.

Schwangere Beschäftigte: […] Es wird hingewiesen auf die jeweils aktuellen Informationen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Rheinland-Pfalz. […]

Größe der Betreuungssettings:

(Hier vor allem die geänderte Regelung „in der Regel fünfzehn Kinder“ nach Rücksprache)

Die Größe des Betreuungssettings wurde von bisher maximal 10 Kindern auf in der Regel 15 Kinder angepasst. Nach Rücksprache wären hier Ausnahmen in geringem Umfang denkbar. […] Soweit in einem Betreuungssetting überwiegend Kinder unter dem vollendeten dritten Lebensjahr betreut werden, sollen maximal 10 Kinder gemeinsam betreut werden. […]

[…] Zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten ist eine Dokumentation der Besetzung der Settings notwendig. […]

Hol- und Bringsituation:

Die Änderungen in der Hol- und Bringsituation beziehen sich hauptsächlich auf die steigenden Betreuungszahlen. Hier […] soll die zeitliche/räumliche Entzerrung der Hol- und Bringsituation vor Ort geprüft werden: Dies betrifft insbesondere das Holen/Bringen von Kindern aus unterschiedlichen Betreuungssetting. Da der Beitrag von Kindern zum Infektionsgeschehen nicht geklärt ist, ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch das Entzerren von Holen/Bringen der Kinder aus demselben Setting einen Beitrag zur Eindämmung von Neuansteckungen leisten kann.

Die Gestaltung der Hol- und Bringsituation sollte nachvollziehbar dokumentiert und gegebenenfalls ausgehängt werden. […]

Darüber hinaus ist die Neuaufnahme von Kinder wieder zulässig.“

Der Landeselternausschuss begrüßt diese Änderungen. Insbesondere ist zu begrüßen, dass die neue Formulierung keine strikte Obergrenze der Betreuungssettings mehr festschreibt, sondern in begründeten Ausnahmefällen auch eine Betreuung von mehr als 15 Kindern zulässt. Dies lässt insbesondere Spielraum für Außengruppen und Waldkindergärten, die aufgrund der sehr geringen Bedrohungslage sicherlich eine Ausnahmeregelung beantragen können.

Außerdem begrüßt der LEA die Ankündigung der Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, dass nächste Woche weitere Lockerungen für die Kitas nach der Sitzung der Kita-Spitzenverbände verkündet werden. Erfreulich ist insbesondere der Hinweis der Ministerin, dass angesichts der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der entspannten Infektionslage in RLP die Größeneinschränkung der Betreuungssettings fallen könnte. Wenn die Gruppengrößen wieder normalisiert werden können, bedeutet dies eine deutliche Ausweitung des Betreuungsangebotes in den Kitas und damit eine große und dringend benötigte Entlastung für die Familien.

Auch die Entscheidung, dass ab sofort Eingewöhnungen und Neuaufnahmen wieder stattfinden sollen, ist ein dringender und wichtiger Schritt.

Andreas Winheller
LEA RLP
Vorsitzender

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